GOÄ: Ä4

Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken –

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
220 1,0 12.82 €
2,3 29.49 €
3,5 44.87 €

Thema: Berechnungsfähigkeit der GOÄ 4

5 Artikel

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Berechnung nur bei besonderen Erschwernissen zulässig?

Die nicht vorhandene Konkretisierung im Leistungstext der GOÄ-Nr. 4 führt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Versicherungen und Beihilfestellen bezüglich der Frage, wann sie zutreffend angesetzt werden kann.

Gebührenrechtlich ist die Ziffer 4 eine gemäß § 6 Abs. 2 den Zahnärzt...

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