Beihilfe: Leistungen aus der GOÄ

Thema: GOÄ 4

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GOÄ 4 in der KFO

Nur in Ausnahmefällen beihilfefähig

Laut Runderlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen (NRW v. 10.12.1997) ist die GOÄ-Nr. 4 (Fremdanamnese) bei einer kieferorthopädischen Behandlung in der Regel nicht beihilfefähig. Nur in Ausnahmefällen könne eine Fremdanamnese erforderlich sein, z. B. bei Patienten, die sich nicht ver...

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