GOZ 2012: 2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.43 €

Thema: Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

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Mustertext - GOZ 2290 nicht für die Entfernung von Provisorien berechenbar

Ihr Kostenerstatter lehnt die Erstattung der Gebührenziffer 2290 mit dem Argument ab, dass das Entfernen einer provisorischen Krone integraler Bestandteil des Gesamtkomplexes "Provisorium" sei, dies gehe aus den Leistungstexten hervor.

Das Argument ist prinzipiell richtig, da insbes...

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