GOZ 2012: 0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans zur Versorgung nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
200 1,0 11.25 €
2,3 25.87 €
3,5 39.37 €

Thema: Wie verbindlich sind Heil- und Kostenpläne?

3 Artikel

Rechtsprechung

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Welche Überschreitung ist zulässig?

Nach einem Urteil des AG Nettetal vom 29.01.1992 (Az.: 4 C 254/90) kommt dem Heil- und Kostenplan die Funktion eines Kostenanschlags zu, der im Werkvertragsrecht in § 650 BGB geregelt ist. Diese Vorschriften sind daher auch auf den Heil- und Kostenplan im zahnärztlichen Bereic...

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