GOZ 2012: 0510

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
750 1,0 42.18 €
2,3 97.02 €
3,5 147.64 €

Thema: Neben welchen Leistungen kann der OP-Zuschlag 0510 berechnet werden?

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Zuschlagsberechtigte Gebührennummern

Zu einigen chirurgischen, parodontologischen und implantologischen Leistungen kann der Zahnarzt nach der GOZ 2012 OP-Zuschläge berechnen. Die Zuschläge dienen unter anderem dazu, die Hygienekosten (z. B. Aufbereiten von OP-Materialien und –Geräten/Verwenden von Einmalmaterialien) abzugelten.

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