GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Kostenvoranschlag für zahntechnische Leistungen

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Erklärung über Kostenüberschreitung

 

Patientenaufklärung über die Überschreitung des Kostenvoranschlages
für zahntechnische Leistungen (§ 9 Abs. 2 GOZ)

 

 

Hiermit bestätige ich, dass ich von meiner Zahnärztin / meinem Zahnarzt...

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