GOÄ: Ä5090

Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
400 1,0 23.31 €
2,3 41.96 €
3,5 58.28 €

Thema: Berechnung der GOÄ-Nr. 5090 für eine Fernröntgenseitenaufnahme

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Stellungnahme der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Von PKV-Unternehmen wird im Rahmen der Erstattung von zahnärztlichen Leistungen
zum Teil argumentiert, dass die Berechnung der GOÄ-Nr. 5090 (Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen) sei für eine Fernröntgenseitenaufnahme nicht möglich, da hier nur in einer Ebene
geröntgt wird.
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