GOZ 2012: 0500

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 oder 4130

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
400 1,0 22.5 €
2,3 51.74 €
3,5 78.74 €

Thema: Welcher OP-Zuschlag ist wann und wie oft berechnungsfähig?

1 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Korrekte Liquidation von Zuschlägen zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

Die Zahnärztekammer Berlin gibt in Bezug auf die korrekte Liquidation von Zuschlägen zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen (Abschnitt L) folgende Empfehlung (MBZ, 07/08 2012):

„Welcher OP-Zus...

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