Sie sind hier: GOZ 2012: Abrechnungshinweise zu den GOZ-Nrn. 2200, 2210, 2220: Stellungnahme des GOZ-Aussschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
2067 | 1,0 | 116.25 |
2,3 | 267.38 | |
3,5 | 406.88 |
Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kästen oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer
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Der GOZ-Ausschuss der Zahnärztekammer Niedersachsen hat zur Berechnung der GOZ-Nrn. 2200, 2210, 2220 wie folgt Stellung genommen (Stand: 08/2012):
"Die Geb.-Nrn. 2200, 2210, 2220 GOZ umfassen die vollständige oder teilweise Rekonstruktion oder Umgestaltung der...
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Von Sandra Linnemann, erstellt am 03.09.2012, zuletzt aktualisiert am 24.11.2012
Juradent-ID: 2832
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