GOZ 2012: 0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans zur Versorgung nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
200 1,0 11.25 €
2,3 25.87 €
3,5 39.37 €

Thema: Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans

8 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Beschlüsse des GOZ-Ausschusses der LZK BW zur Heil- und Kostenplänen nach GOZ-Pos. 0030/0040

Heil- und Kostenpläne - Allgemeines

Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 19.11.1997/04.07.2012:
"Nach wie vor häufig sind Klagen von Patienten, dass die in einem Kostenplan vorhergesagte Summe bei der Liquidation e...

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