Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen / Stand: Dezember 2012
Analoge Leistungen
§ 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ
Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden...
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Juradent-ID: 2904