Praxis: Werbung und Kommunikation

Thema: Internetauftritte

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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Pflichteinträge nach dem Telemediengesetz (TMG)

Nach dem Telemediengesetz (TMG) gilt eine Impressumspflicht, das heißt, auch Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen eine Anbieterkennung auf ihrer Praxis-Webseite veröffentlichen und den Nutzern dort verschiedene Informationen zur Verfügung stellen.

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