GKV: Aufklärung und Dokumentation

Thema: Inhalt und Umfang der Dokumentation

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Rechtsprechung

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Sachlich-rechnerische Berichtigung der Nr. 59 BEMA-Z neben Nr. 2694 GOÄ

Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung ist noch im gerichtlichen Verfahren möglich

Das Hessische Landessozialgericht (LSG Hessen) hat mit Urteil vom 20.03.2013 über eine sachlich-rechnerische Berichtigung von Kieferbruchabrechnungen in fünf Behandlungsfällen bzgl. der Gebührenposition Nr. 59 BEMA-Z entschieden.

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