GKV: Kostenerstattung

Thema: Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V

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Neue Aufklärungsverpflichtungen

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat im Wesentlichen zwei Änderungen im Bereich der Kostenerstattungs-Regelungen bewirkt:

Einerseits ist es jetzt für die Versicherten möglich, Kostenerstattung nur für den Bereich der zahnärztlichen Versorgung zu wählen, ohne sich für die gesamte a...

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