Sie sind hier: GOZ 2012: Adhäsive Befestigung: Was kann adhäsiv befestigt werden?
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
130 | 1,0 | 7.31 |
2,3 | 16.82 | |
3,5 | 25.59 |
Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.)
insgesamt: 6 Artikel
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Grundsätzlich ist die adhäsive Befestigung am Zahn für jedes Werkstück oder jede plastische Rekonstruktion möglich.
Typischerweise werden Werkstücke aus Keramik adhäsiv befestigt, da Keramiken in aller Regel mittels Adhäsivtechnik am Zahn befestigt werden müssen. Hi...
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Denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten. Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang. Ihre Vorteile...
Von Angelika Enderle, erstellt am 30.11.2013, zuletzt aktualisiert am 07.10.2014
Juradent-ID: 3098
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
Vorbereitung der Kontaktflächen eines zahntechnischen Werkstückes nach § 9 GOZ
BZÄK-Kommentar zu der GOZ-Nr. 2197
DGZ-Gutachten zur AdhäsivtechnikDifferenzierung zwische Adhäsivtechnik und adhäsiver Befestigung
Keine Einschränkung in der Gebührenordnung
Musterschreiben - Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 6100 und 2197
Zahn- und sitzungsgleiche Mehrfachberechnung
Amtsgericht Pankow/Weißensee bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
AG Recklinghausen bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
LG Hildesheim bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 24.07.2014
AG Bayreuth bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
LG Saarbrücken bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 13.09.2016
AG Nürnberg: Adhäsive Befestigung des Klebebrackets nicht gesondert berechnungsfähig
VG Regensburg: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig
AG Arnsberg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 nicht mehr umstritten
AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbarPositives Urteil vom 08.02.2016
VG Münster: GOZ-Nr. 2197 ist neben GOZ-Nr. 6100 anwendbarUrteil vom 17.02.2016
BayVGH: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähigUrteil vom 06.06.2016
LG Hamburg bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 30.06.2016
AG Ludwigsburg: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 19.07.2017
AG Bonn: GOZ 2197 kann neben der GOZ 2120 gesondert abgerechnet werden
LG Bonn: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nrn. 2060 ff. bestätigtUrteil vom 23.10.2018
Die Bedeutung der Nummer 2197 für die Liquidation kieferorthopädischer Maßnahmen
Gebührenrechtliche Wertung der ZÄK Nordrhein