GOZ 2012: 2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.43 €

Thema: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens

7 Artikel

Rechtsprechung

zurück
Drucken

AG Pankow/Weißensee bestätigt den Ansatz der GOZ-Nr. 2290 für das Ausligieren von Bögen

Für die Entfernung eines Teilbogens bzw. eines Bogens empfiehlt die Bundeszahnärztekammer in ihrem Kommentar die GOÄ-Nr. 2702 zu berechnen. Ob hier ein direkter oder analoger Ansatz erfolgen soll, geht aus der Kommentierung nicht hervor. Der Bund der Kieferorthopäden (BDK) hingegen sieht für d...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken