Sie sind hier: GOZ 2012: Trepanation eines Zahnes: Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zur GOZ-Nr. 2390 als selbständige Leistung
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
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65 | 1,0 | 3.66 |
2,3 | 8.41 | |
3,5 | 12.80 |
Trepanation eines Zahnes, als selbständige Leistung
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Auch nach dem Berufungsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.04.2014 (Az. 2 S 78/14) zur Trepanation eines Zahns als selbständige Leistung bleibt die Bundeszahnärztekammer bei ihrer Auffassung, dass die GOZ-Nr. 2390 grundsätzlich neben anderen endodontischen Leistung...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 19.06.2014, zuletzt aktualisiert am 19.06.2014
Juradent-ID: 3220
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Neue Bestimmung: "als selbständige Leistung"Stellungnahme der BZÄK
Mustertext - GOZ 2390 neben anderen endodontischen Leistungen
Mustertext – Die GOZ-Nr. 2390 kann allenfalls im Rahmen einer Notfallbehandlung angezeigt sein
AG Dortmund bestätigt GOZ 2390 neben GOZ 2360
VG Würzburg: GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen LeistungenUrteil vom 26.02.2019
Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen / Stand März 2012