Vorbereitung der Kontaktflächen eines zahntechnischen Werkstückes nach § 9 GOZ
Das zahnärztliche Honorar für die adhäsive Befestigung im Mund des Patienten wird nach
der GOZ-Nr. 2197 berechnet. Zur Vorbereitung der Kontaktflächen eines zahntechnischen Werkstückes stellt die Bundeszahnärztekammer jedoch klar, dass z. B. das Anätzen oder Sandstrahlen als zahntechni...
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Juradent-ID: 3299