Sie sind hier: GOZ 2012: Mehrfachberechnung der Nr. 2197 GOZ pro Zahn?: Keine Einschränkung in der Gebührenordnung
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
130 | 1,0 | 7.31 |
2,3 | 16.82 | |
3,5 | 25.59 |
Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.)
insgesamt: 3 Artikel
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Die „Adhäsive Befestigung“ dient der speziellen Verankerung von Aufbaumaterial, Stiften, Inlays, Kronen, Teilkronen, Veneers etc. am Zahn. Dies wird erreicht mittels physikalisch-chemischer Konditionierung der Zahnkontaktflächen (Schmelz, Dentin und/oder Wurzeldentin) und des zu verankernden M...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 10.02.2012, zuletzt aktualisiert am 16.11.2021
Juradent-ID: 3300
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
Zahn- und sitzungsgleiche Mehrfachberechnung
Was kann adhäsiv befestigt werden?
Vorbereitung der Kontaktflächen eines zahntechnischen Werkstückes nach § 9 GOZ
Musterschreiben - Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 6100 und 2197
Amtsgericht Pankow/Weißensee bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
AG Recklinghausen bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
LG Hildesheim bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 24.07.2014
AG Bayreuth bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
LG Saarbrücken bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 13.09.2016
AG Nürnberg: Adhäsive Befestigung des Klebebrackets nicht gesondert berechnungsfähig
VG Regensburg: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig
AG Arnsberg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 nicht mehr umstritten
AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbarPositives Urteil vom 08.02.2016
VG Münster: GOZ-Nr. 2197 ist neben GOZ-Nr. 6100 anwendbarUrteil vom 17.02.2016
BayVGH: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähigUrteil vom 06.06.2016
LG Hamburg bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 30.06.2016
AG Ludwigsburg: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 19.07.2017
AG Bonn: GOZ 2197 kann neben der GOZ 2120 gesondert abgerechnet werden
LG Bonn: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nrn. 2060 ff. bestätigtUrteil vom 23.10.2018
LG Düsseldorf: Rückerstattung der GOZ-Nr. 2197 in 89 Fällen bestätigtUrteil vom 25.11.2021
BZÄK-Kommentar zu der GOZ-Nr. 2197
Die Bedeutung der Nummer 2197 für die Liquidation kieferorthopädischer Maßnahmen
Gebührenrechtliche Wertung der ZÄK NordrheinStand: 02.02.2022
DGZ-Gutachten zur AdhäsivtechnikDifferenzierung zwische Adhäsivtechnik und adhäsiver Befestigung