Sie sind hier: GKV: Gewährung von Festzuschuss: Urteil des BSG: Angeborene doppelseitige Lippen-Kiefer-Gaumenspalte rechtfertigt weder einen höheren Festzuschuss noch die vollständige Kostenübernahme
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Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 02.09.2014 (Az.: B 1 KR 12/13 R) entschieden, dass eine angeborene doppelseitige Lippen-Kiefer-Gaumenspalte mit Nichtanlage etlicher Zähne weder einen höheren Prozentsatz noch die vollständige Übernahme der Kosten der zahnprothe...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 24.02.2015, zuletzt aktualisiert am 24.02.2015
Juradent-ID: 3350
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