GOZ 2012: 2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.43 €

Thema: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens

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Mustertext zur Leistungsablehnung "GOZ-Nr. 2290 nicht berechenbar für die Entfernung eines Bogens"

Ihre private Krankenversicherung lehnt die Erstattung der GOZ-Nr. 2290 für die Bogen-/ Teilbogenentfernung mit dem Argument ab, dass das Ausligieren (Entfernen) von kieferorthopädischen Bögen in den Gebührenziffern 6140 und 6150 beinhaltet seien. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden....

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