Beihilfe: Beihilfeverordnungen

Thema: Beihilfeverordnung – Rheinland-Pfalz

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Beihilferechtliche Hinweise zum zahnärztlichen Gebührenrecht

Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, Stand 23.06.2021

Nach § 66 LBG i.V.m. § 8 Abs.1 BVO sind die notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang beihilfefähig. Die Angemessenheit der Aufwendungen für zahnärztliche (einschließlich kieferorthopädische) Leistungen beurteilt sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Z...

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