GOÄ: Ä2702

Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten –, je Kiefer

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
300 1,0 17.49 €
2,3 40.23 €
3,5 61.22 €

Thema: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens

7 Artikel

Rechtsprechung

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VG Stuttgart: GOÄ-Nr. 2702 setzt einen Kieferbruch voraus

Urteil vom 02.09.2013

Im Rahmen eines Rechtsstreits mit der Postbeamtenkrankenkasse hat sich das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart am 02.09.2013 (Az.: 3 K 1809/13) unter anderem mit dem Ausgliedern eines Bogens befasst.

In der Urteilsbegründung stellen die Richter fest, dass die GOÄ-Nr. ...

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