GOÄ: Ä2702

Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten –, je Kiefer

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
300 1,0 17.49 €
2,3 40.23 €
3,5 61.22 €

Thema: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens

7 Artikel

Rechtsprechung

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AG Ravensburg bestätigt Ansatz der GOÄ-Nr. 2702 für die Entfernung eines Bogens

Urteil vom 19.01.2017

Mit Urteil vom 19.01.2017 gelangte das Amtsgericht (AG) Ravensburg (Az.: 5 C 887/16) zu der Überzeugung, dass die Entfernung eines ungeteilten KFO-Bogens nicht von den Leistungsbeschreibungen der Geb.-Nrn. 6140 und 6150 GOZ erfasst werde. Die gesonderte Berech...

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