GKV: Zahnärztlicher Notfalldienst

Thema: Der Vertreter im zahnärztlichen Notdienst oder Urlaub

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Der Vertreter im zahnärztlichen Notdienst oder Urlaub

Grundsätzliches zum Notfalldienst

Lässt sich ein Arzt im Notdienst von einem Kollegen vertreten, so haftet er unter Umständen für dessen Fehler mit - das ist die Quintessenz eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 10. März 2009 (Az. VI ZR 39/08).

Diese Haftung kommt bei einer „starken organisatori...

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