GOZ 2012: 2110

Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, mehr als dreiflächig

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
319 1,0 17.94 €
2,3 41.26 €
3,5 62.79 €

Thema: Amalgam als zahnmedizinischer Werkstoff

4 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Positionspapier zur neuen EU-Quecksilberverordnung der Bundeszahnärztekammer

Stand: Mai 2017

Am 24. Mai 2017 wurde die neue EU-Quecksilberverordnung, Verordnung (EU) 2017/852 vom 17. Mai 2017, im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten wird.

Damit wird künftig der Umgang mit Dentalamalgam in der Europäischen Union in einem R...

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