GOÄ: Ä3715

Bikarbonat

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
60 1,0 3.5 €
2,3 4.03 €
3,5 4.55 €

Thema: Speicheldiagnostik

2 Artikel

Rechtsprechung

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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik

Urteil vom 10.04.2018

Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind.

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