GOÄ: Ä490

lnfiltrationsanästhesie großer Bezirke

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
121 1,0 7.05 €
2,3 16.22 €
3,5 24.68 €

Thema: Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke

1 Artikel

Allgemeine Informationen

zurück
Drucken

Erläuterungen und Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

Die Berechnung der GOÄ-Nrn. 490 (Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke) ist dem rein zahnärztlich Approbierten nicht möglich, da gemäß § 6 Abs. 2 GOZ der Abschnitt D „Anästhesieleistungen“ für den Zahnarzt ein nicht zugängliches Kapitel der GOÄ darstellt.

Dementsprechend lautet de...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken