GOZ 2012: 0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans zur Versorgung nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
200 1,0 11.25 €
2,3 25.87 €
3,5 39.37 €

Thema: Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans

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Landgericht Bonn: Heil- und Kostenplan ist keine Voraussetzung für Vergütungsanspruch

Urteil vom 23.10.2018

Mit Urteil vom 23.10.2018 hat das Landgericht (LG) Bonn (Az.: 8 S 72/18) entschieden, dass die Information über die voraussichtlichen Kosten in Form eines Heil- und Kostenplans grundsätzlich nur erforderlich ist, wenn der behandelnde Zahnarzt Kenntnis davon hat, dass die Koste...

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