Merkblatt: Aufwendungen zu zahnärztlichen Leistungen
Stand: Dezember 2020
1. Rechtsgrundlagen & Allgemeines
Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bestimmt sich im Freistaat Sachsen nach § 80 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) sowie der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die G...
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Juradent-ID: 4391