Beihilfe: Beihilfeverordnungen

Thema: Beihilfeverordnung – Thüringen

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Infoblatt für Patienten

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Merkblatt zahnärztliche Implantatversorgung

Stand: April 2020

§ 17 Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV)

Die Aufwendungen für Implantate (künstliche Zahnwurzeln) sind in der Beihilfefähigkeit begrenzt.

Im Regelfall gilt:

Die Aufwendungen sind für bis zu zwei Implantate je Kieferhälfte beihilfefähi...

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