LG Bonn: Es muss kein besonders schwieriger und/oder aufwändiger Behandlungsfall vorliegen
Urteil vom 23.03.2021
Mit seinen Beschlüssen vom 18.02. und 23.03.2021 (Az.: 8 S 98/20) hat das Landgericht (LG) Bonn in einem vom Versicherungsnehmer gegen seine PKV geführten Rechtsstreit festgestellt, dass ein besonders schwieriger und/oder aufwändiger Behandlungsfall, also quasi eine „Ausnahmes...
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Juradent-ID: 4452