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VG Köln: Keine Beratung nach GOÄ-Nr. 34 für eine voroperative Aufklärung bei chronischer Parodontitis – Urteil vom 21.10.2016 Für die Abrechnung sehr ausführlicher Aufklärungs- und Beratungsgespräche stehen Zahnärzten keine adäquaten Gebührenpositionen zur Verfügung, sodass gelegentlich auf den Ansatz der Geb.‐Nr. 34 GOÄ zurückgegriffen wird. Doch wann liegt eine „lebensbedrohende oder nachhaltig lebensverändernde Erkrankung“ tatsächlich vor?  Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Urteil vom 21.10.2016 (Az... GOÄ: B.III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen (Ä30-Ä34): Ä34: Beratung bei lebensbedrohlichen / lebensverändernden Erkrankungen:
Juradent-ID: 3704 erstellt am: 08.03.2017 letzte Aktualisierung: 08.03.2017
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Rechnungsstellung mit „verkürzter“ Leistungslegende, geht das? Verschiedentlich wird behauptet, dass in § 10 GOZ bei der Rechnungslegung zu den berechneten Gebühren nicht die vollständige Leistungsbeschreibung, wie sie die GOZ oder GOÄ vorgeben, ausgewiesen werden müssen, sondern z. B. bei der Geb.‐Nr. 34 GOÄ auch eine Beschreibung statthaft wäre, die keinen Hinweis auf eine nachhaltig lebensverändernde oder lebensbedrohende Erkrankung enthält. Somit wäre ... GOÄ: B.III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen (Ä30-Ä34): Ä34: Beratung bei lebensbedrohlichen / lebensverändernden Erkrankungen:
Juradent-ID: 3705 erstellt am: 08.03.2017 letzte Aktualisierung: 08.03.2017
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OLG Saarbrücken: Vorleistungspflicht des Patienten für Abschriften aus der Patientenakte Nach § 630g Absatz 2 BGB hat der Patient das Recht, Abschriften von der Patientenakte zu verlangen. Abschriften können von einem Text, von elektronischen Dokumenten oder auch in Form von Dateien in elektronischer Form angefertigt werden. Die Kosten für die Abschriften bzw. Kopien hat entsprechend § 811 Abs. 2 S. 1 BGB der Patient zu tragen. Dazu hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken i... Praxis: Patientenrechtegesetz: Einsichtnahme in die Patientenakte
Juradent-ID: 3706 erstellt am: 09.03.2017 letzte Aktualisierung: 09.03.2017
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VG Köln: Beschränkung der Beihilfefähigkeit kieferorthopädischer Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr rechtmäßig – Urteile vom 21.11.2016 Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit zwei Urteilen vom 21.11.2016 (Az.: 1 K 4707/14 und 1 K 5515/15) entschieden, dass die Einschränkung der Beihilfefähigkeit kieferorthopädischer Behandlungen nach Abschluss des 18. Lebensjahres auch mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht vereinbar ist. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 K 4707/14 hatte ein beihilfeberechtigter Rentner einen K... Beihilfe: Rechtsprechung zu beihilferechtlichen Erstattungsausschlüssen: Kieferorthopädie:
Juradent-ID: 3707 erstellt am: 09.03.2017 letzte Aktualisierung: 09.03.2017
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Patient beschwert sich über den 2,3-fachen Gebührensatz Die Gebührenspanne 1-fach bis 3,5-fach in § 5 Absatz 1 der GOZ suggeriert einigen Patienten, dass der einfache Satz der Gebührenordnung das „Normale“ sei und ein höherer Multiplikator als der einfache Satz das „Normale“ entsprechend überschreite. So glaubt mancher Patient, der GOZ-Steigerungsfaktor beziehe sich auf die Festpreise der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass der 2,3-fache Fa... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses: Stellungnahmen zum 2,3-fachen Gebührensatz der GOZ:
Juradent-ID: 3708 erstellt am: 13.03.2017 letzte Aktualisierung: 13.03.2017
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Die Begründung des BMG beschränkt den Gebührenrahmen nicht! Während in der neuen Gebührenordnung bestimmte Gebühren unverändert oder sogar abgesenkt wurden, haben einige eine deutliche Erhöhung erfahren. In der Begründung der Bundesregierung (BMG) zum Referentenentwurf heißt es hierzu, dass „bei einer ganzen Reihe häufig erbrachter und bisher deutlich über dem 2,3-fachen Satz berechneter Leistungen die Bewertung in Punkten auf Vorschlag der BZÄK ang... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses: Stellungnahmen zum 2,3-fachen Gebührensatz der GOZ:
Juradent-ID: 3709 erstellt am: 07.07.2012 letzte Aktualisierung: 13.03.2017
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Positionspapier der BZÄK: Der Steigerungssatz – Stand 20. Juni 2014 § 15 ZHG Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tr... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses: Stellungnahmen zum 2,3-fachen Gebührensatz der GOZ:
Juradent-ID: 3711 erstellt am: 19.07.2014 letzte Aktualisierung: 13.03.2017
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Kein Honorar für ein Langzeitprovisorium, das nicht drei Monate seinen Zweck erfüllt – OLG München, Urteil vom 15.02.2017 Ein Langzeitprovisorium nach den GOZ-Nrn. nach den Nummern 7080 und 7090, ist unbrauchbar und vom Patienten nicht zu bezahlen, wenn es wegen Verlust eines Nachbarzahnes bereits nach zwei Monaten entfernt werden musste und somit nur für einen kurzen Zeitraum seinen Zweck erfüllen konnte. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 15.02.2017 (Az.: 3 U 2991/16) hervor. ... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7080: Festsitzendes laborgefertigtes Provisorium
Juradent-ID: 3712 erstellt am: 16.03.2017 letzte Aktualisierung: 16.03.2017
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OLG Celle: Auch 57 Formulare ersetzten keine vernünftige wirtschaftliche Aufklärung – Mängel bei der wirtschaftlichen Aufklärung führt zur Freistellung des Patienten Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat mit Urteil vom 30.01.2017 (Az.: 1 U 15/16) entschieden, dass ein Behandler, der positive Kenntnis von der Unsicherheit der Kostenübernahme durch einen Dritten hat (hier durch die gesetzliche Krankenversicherung) die voraussichtliche Höhe der Behandlungskosten beziffern muss, um dem Patienten die wirtschaftliche Tragweite seiner Entscheidung für die Behandlu... Praxis: Aufklärung und Haftung: Wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Behandlers:
Juradent-ID: 3713 erstellt am: 21.03.2017 letzte Aktualisierung: 31.03.2017
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VG Düsseldorf zur den Anforderungen an die Begründung einer 3,5-fachen Gebühr Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.12.2016 (Az.: 26 K 4790/15) festgestellt, dass eine Schwellenwertüberschreitung in der Rechnung so zu begründen ist, dass der Patient dies verstehen kann. Zudem müsse bei einer zeitaufwandsbezogenen Begründung zumindest stichwortartig der zeitliche Rahmen und der durchschnittliche Zeitaufwand der erbrachten Leistung und andererseits... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Patientenbezogene Begründungen mit dem Charakter einer Ausnahme:
Juradent-ID: 3716 erstellt am: 30.03.2017 letzte Aktualisierung: 26.03.2018
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