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BZÄK: Die Geb.-Nrn. 3290, 3300, 3310 GOZ - Nebeneinanderberechnung – Stand: September 2023 Verfasser: Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer __________________________________________________________________________________ § 4 Abs. 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbstständige zahnärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Le... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3290: GOZ-Nr. 3290 neben den GOZ-Nrn. 3300 oder 3310
Juradent-ID: 3717 erstellt am: 20.10.2023 letzte Aktualisierung: 20.10.2023
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S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“ – Stand: 07.11.2016 Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) haben die S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochen-Antiresorptiva (inklusive Bisphosphonate)“ erarbeitet, die Zahnärztinnen und Zahnärzten die Indikationsstellung für Implantate erleichtert, wenn Patienten mit Antiresorptiva – etwa Bisphospho... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9000: Indikationsklassen und Leitlinien zur Implantattherapie
Juradent-ID: 3718 erstellt am: 01.04.2017 letzte Aktualisierung: 01.04.2017
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Datenschutz und Telemedizin - Anforderungen an Medizinnetze - – Arbeitspapier der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Stand 10/02 Zur Steigerung von Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung sowie zur Kosteneinsparung spielt die einrichtungsübergreifende elektronische Kommunikation eine immer größere Rolle. Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste sollen dazu beitragen, die Kommunikation zwischen den Institutionen zu verbessern und die Leistungsprozesse zu optimieren. Wegen der hohen Sensibilität der im Ges... GOÄ: O.I. Strahlendiagnostik (Ä5000-Ä5377): Ä5004: Panoramaschichtaufnahme der Kiefer:
Juradent-ID: 3720 erstellt am: 29.03.2017 letzte Aktualisierung: 02.04.2017
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 16 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Abrechnungsbestimmung Die Berechnung der Leistungen nach den Nummern 7080 und 7090 setzt voraus, dass es sich bei dem festsitzenden laborgefertigten Provisorium um ein Langzeitprovisorium mit einer Tragezeit von mindestens drei Monaten handelt. Beträgt die Tragezeit des festsitzenden laborgefertigten Provisoriums unter drei Monaten, sind anstelle der Leistungen nach den Nummern ... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7090: Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied:
Juradent-ID: 3721 erstellt am: 04.03.2024 letzte Aktualisierung: 04.03.2024
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AG München: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig; Vergütungsanspruch besteht aber nur, wenn im Vorfeld vereinbart – Urteil vom 21.10.2016 Das Amtsgericht (AG) München kommt mit Urteil vom 21.10.2016 (Az.: 242 C 693/15) zu dem Ergebnis, dass die GOZ-Nr. 2197 (adhäsive Befestigung) zwar grundsätzlich neben der GOZ-Nr. 6100 GOZ (Klebebracket) berechnungsfähig ist, ein daraus folgender Vergütungsanspruch besteht nur jedoch nur dann, wenn sie auf dem vereinbarten Heil- und Kostenplan auch aufgeführt wurde. Aus den Urteilsgründen: ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3722 erstellt am: 19.04.2017 letzte Aktualisierung: 19.04.2017
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LSG BW: Keine kosmetische Zahnbehandlung auf Kosten der Unfallversicherung – Urteil vom 30.01.2017 Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 30.01.2017 (Az.: L 1 120/16) entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung (nur) für solche Gesundheitsstörungen einstehen muss, deren wesentliche Ursache ein Arbeitsunfall war. Lässt ein Versicherter weitere Behandlungen durchführen (hier: farbliche Angleichung verfärbter und kariöser "Altzähne" an nach einem Arbeitsunfa... GKV: Gesetzliche Unfallversicherung: Kosmetische Zahnbehandlungen
Juradent-ID: 3723 erstellt am: 26.04.2017 letzte Aktualisierung: 12.03.2018
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Zahnärztliche Heilbehandlung bei Unfallverletzten – Stand 01. Februar 2023 Im Praxisalltag sind Fälle, die die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Arbeits- und Schulunfälle) betreffen, eher eine Ausnahme. Dennoch ist es wichtig zu wissen, was in diesen Fällen zu tun ist. Allgemeine Regelungen für die zahnärztliche Heilbehandlung bei BG-Fällen Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften u... GKV: Gesetzliche Unfallversicherung: Abrechnung von Leistungen mit der Gesetzlichen Unfallversicherung
Juradent-ID: 3724 erstellt am: 05.04.2023 letzte Aktualisierung: 05.04.2023
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Auskunftspflicht gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Natürlich kann es sein, dass ein Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung des Versicherungsfalles auf weitere Informationen angewiesen ist. Hier sind die Paragrafen 201 und 203 SGB VII zu beachten. Für den behandelnden Zahnarzt ist dort festgelegt, dass er solche Daten zu erheben und zu übermitteln hat, die für Zwecke der Heilbehandlung und Erbringung sonstiger Leistungen einschließlich der Pr... GKV: Gesetzliche Unfallversicherung: Abrechnung von Leistungen mit der Gesetzlichen Unfallversicherung
Juradent-ID: 3725 erstellt am: 26.04.2017 letzte Aktualisierung: 15.01.2020
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Das SG Berlin nimmt Stellung zur korrekten Berechnung der BEMA-Nr. Ä75 – Urteil vom 22.02.2017 Ein ausführlicher schriftlicher Bericht nach BEMA-Nr. Ä75 soll einen umfassenden Gesamteindruck über den Patienten und seinen Krankheitsverlauf anderen (Fach-)Ärzten vermitteln. Aber wann sind die Voraussetzungen zur Abrechnung der GOÄ Ziffer 75 gegeben? Dazu stellt das Sozialgericht (SG) Berlin mit Urteil vom 22.02.2017 (Az.: S 83 KA 333/13) fest, dass die Abrechnung der BEMA-Nr. Ä75 auch ... GOÄ: B.VI. Berichte, Briefe (Ä70-Ä96): Ä75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht:
Juradent-ID: 3726 erstellt am: 27.04.2017 letzte Aktualisierung: 27.04.2017
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Jameda und Co.: Löschungspflicht bei fehlerhafter Angabe des Titels „Dr. med. dent“ Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 26.07.2016 (Az. 312 O 574/15) im Falle einer Zahnärztin entschieden, dass diese aufgrund ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet sei, die Löschung der auf mehreren Internetportalen Dritter (z.B. Jameda) zu ihrer Person veröffentlichten Bezeichnung "Dr. med. dent." bzw. "Dr. dent." zu bewirken, da sie faktisch nicht über diesen T... Praxis: Werbung und Kommunikation: Internetauftritte
Juradent-ID: 3728 erstellt am: 03.05.2017 letzte Aktualisierung: 03.05.2017
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