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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2331 Treffer:

LSG Niedersachsen-Bremen: Umzug und hohes Alter eines Patienten führt nicht zur Unzumutbarkeit der Nachbesserung – Urteil vom 19.05.2017 Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 19.05.2017 (Az.: L 3 KA 108/12) entschieden, dass die Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines mangelhaften Zahnersatzes dem verantwortlichen Zahnarzt nur dann zugerechnet werden kann, wenn die hierfür maßgeblichen Gründe aus dem Behandlungsverhältnis stammen. So stelle bspw. ein Umzug einer betagten Patientin in ein anderes Bu... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Prothetikmängelverfahren im Vertragszahnarztrecht:
Juradent-ID: 3775 erstellt am: 17.08.2017 letzte Aktualisierung: 17.08.2017
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BZÄK: GOÄ-Kommentar für die Zahnarztpraxis – Stand: September 2017 Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ergänzend zum Kommentar zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einen Kurzkommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis erarbeitet. Im Vorwort teilt die BZÄK dazu mit: „Die Gebührenordnung für Ärzte ist auch in der Zahnarztpraxis eine wichtige Grundlage für die Berechnung von... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 6 Gebühren für andere Leistungen: § 6 Absatz 2 - Zugriff in das Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ):
Juradent-ID: 3776 erstellt am: 11.09.2017 letzte Aktualisierung: 11.09.2017
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Berechnung einer operativen Fremdkörperentfernung Fremdkörper können bei allgemeinen Traumen Glassplitter, Straßenschmutz, Holzsplitter u. Ä. sein. Insbesondere in der zahnärztlichen Chirurgie können Fremdkörper auch Zahn- oder Knochenfragmente, Teile von Amalgamfüllungen, überstopfte Wurzelfüllungen oder andere zahnärztliche Materialien sowie Fragmente von Nahtmaterial (Nadelbruch) sein (vgl. Kommentar zu BEMA und GOZ“ von Liebold/Raff/W... GOÄ: L.I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung (Ä2000-Ä2015): Ä2010: Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen:
Juradent-ID: 3777 erstellt am: 11.09.2017 letzte Aktualisierung: 08.01.2018
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BZÄK zu GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis – Stand 01.09.2017 Die Leistung nach der GOÄ Nr. 0005 ist neben Leistungen nach den Abschnitten C. bis O. der GOÄ im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Eine neue, andere Erkrankung oder eine wesentliche Veränderung der ursprünglichen Erkrankung begründet einen ne... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä5: GOÄ-Nr. 5 - Symptombezogene Untersuchung:
Juradent-ID: 3778 erstellt am: 12.09.2017 letzte Aktualisierung: 12.09.2017
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand September 2023 Für die Berechnungsfähigkeit der GOÄ Nr. 0034 hat der Verordnungsgeber eine Reihe von Voraussetzungen geschaffen, die zwingend beachtet werden müssen. Die Erörterung der Auswirkung einer Krankheit auf die Lebensgestaltung muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung der Krankheit oder mit der Feststellung der erheblichen Verschlimmerung einer Krankheit erfolgen, von der wiederum gebü... GOÄ: B.III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen (Ä30-Ä34): Ä34: Beratung bei lebensbedrohlichen / lebensverändernden Erkrankungen:
Juradent-ID: 3779 erstellt am: 15.11.2023 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand September 2023 Die Leistung kann von jedem der beteiligten Ärzte/Zahnärzte (z. B. mehrere Zahnärzte, Chirurgen, Kieferorthopäden) berechnet werden, sofern sie nicht in der gleichen Einrichtung tätig sind. Eine zeitliche Einschränkung der Berechnungsfrequenz besteht nicht. Die Leistung kann telefonisch erbracht werden. Die Form der Erbringung ist nicht vorgeschrieben, so dass ggf. statt der Geb.-Nr. 0060 a... GOÄ: B.IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz (Ä45-Ä62): Ä60: Konsiliarische Erörterung:
Juradent-ID: 3780 erstellt am: 15.11.2023 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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LSG Bayern: Zahnmedizinische Begutachtungen dürfen nur durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen Nach zwei rechtskräftigen Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 27.06.2017 (Az.: L 5 KR 170/15 und L 5 KR 260/16) sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, für die Prüfung der Leistungspflicht in zahnmedizinischen Behandlungsfällen eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. Die Beauftragung anderer Gutacht... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Gutachterverfahren:
Juradent-ID: 3781 erstellt am: 13.09.2017 letzte Aktualisierung: 13.09.2017
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LG Köln: Die Entfernung von provisorischen Kronen ist eine an zahnmedizinische Fachangestellte delegierbare Tätigkeit Nach dem Zahnheilkundegesetz (§ 1 Abs. 5 und 6 ZHG) können bestimmte, originäre zahnärztliche Tätigkeiten an Personal mit bestimmter Qualifikation bei Vorliegen der Voraussetzungen übertragen werden, wobei das Handeln der Helferin – auch die fehlerhafte Handlung – dem Zahnarzt gem. § 278 BGB als eigene Handlung zugerechnet wird. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht (LG) Köln mit Urtei... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2270: Delegation an Zahnmedizinische Fachangestellte
Juradent-ID: 3782 erstellt am: 14.09.2017 letzte Aktualisierung: 14.09.2017
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Versicherung verlangt vom Dentallabor Angaben über Zeitaufwand und Stundensatz Ihre Versicherung bietet Ihnen im Zusammenhang mit den von uns als Auslagen gemäß § 9 GOZ berechneten zahntechnischen Laborkosten an, eine Prüfung der einzelnen BEB-Positionen vornehmen zu wollen, wenn das Dentallabor ergänzende Angaben über Zeitaufwand und Stundensatz vorlegen würde. Dazu möchten wir darauf hinweisen, dass zwischen Versicherer und Zahnarztpraxis bzw. zahntechnischem Labor ... Labor: Reduktion der Laborkosten auf Stundensatz: Kürzung der Laborkosten auf selbst ermittelte Stundensätze:
Juradent-ID: 3783 erstellt am: 18.09.2017 letzte Aktualisierung: 18.09.2017
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Rechtsprechung: Die Angemessenheit ist im "Einzelfall" zu prüfen Immer wieder versuchen private Krankenversicherungen hinsichtlich der vom Zahnarzt gemäß § 9 GOZ in Rechnung gestellten zahntechnischen Leistungen die Höhe der Erstattung auf ein nach ihrer Auffassung angemessenes Niveau herabzusetzen. Häufig wird dazu auf „Durchschnittspreise“ Bezug genommen, die einzelne private Versicherungen hausintern auf Grund „einer Vielzahl ausgewerteter z... Labor: Reduktion der Laborkosten auf Stundensatz: Kürzung der Laborkosten auf selbst ermittelte Stundensätze:
Juradent-ID: 3784 erstellt am: 12.01.2011 letzte Aktualisierung: 08.03.2024
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