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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2331 Treffer:

LG Stuttgart: GOZ-Nr. 2020 analog für den Einsatz des Kariesdetektors – Urteil vom 02.03.2018 Sachverständig beraten kommt das Landgericht (LG) Stuttgart mit Urteil vom 02.03.2018 (Az.: 22 O 171/16) zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Anwendung des Kariesdetektors um eine eigenständige Behandlungsmaßnahme handelt, für die nach § 6 Abs. 1 GOZ das Heranziehen der GOZ-Nr. 2020 analog mit einem Faktor 2,0 angemessen ist. Die private Krankenversicherung (PKV) hatte hinsichtlich des Kar... Analogie: Kariesdiagnostik: Kariesdetektor
Juradent-ID: 3875 erstellt am: 26.04.2018 letzte Aktualisierung: 08.05.2018
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LG Stuttgart: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen – Urteil vom 02.03.2018 Das Landgericht (LG) Stuttgart hat mit Urteil vom 02.03.2018 (Az.: 22 O 171/16) entschieden, dass ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen ist. Es stellt fest, dass die angewandte Mehrschichttechnik eine nicht bereits in der GOZ-Nr. 2180 enthaltene Maßnahme ist und somit der Arbeitsaufwand über das analoge Heranziehen der GOZ-Nr. 2120 bei einem 2,... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3876 erstellt am: 26.04.2018 letzte Aktualisierung: 09.05.2018
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LG Stuttgart: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen – Urteil vom 02.03.2018 Das Landgericht (LG) Stuttgart hat mit Urteil vom 02.03.2018 (Az.: 22 O 171/16) entschieden, dass ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen ist. Es stellt fest, dass die angewandte Mehrschichttechnik eine nicht bereits in der GOZ-Nr. 2180 enthaltene Maßnahme ist und somit der Arbeitsaufwand über das analoge Heranziehen der GOZ-Nr. 2120 bei einem 2,... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2180: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3877 erstellt am: 26.04.2018 letzte Aktualisierung: 09.05.2018
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SG München zur Definition „kostenintensiver Fälle“ in der Wirtschaftlichkeitsprüfung – Urteil vom 25.10.2017 Das Sozialgericht (SG) München hat sich mit Urteil vom 25.10.2017 (Az.: S 38 KA 5022/17) mit der Fragestellung auseinandergesetzt, wann im Rahmen einer statistischen Durchschnittsprüfung ein Fall als kostenintensiv oder schwer einzuschätzen ist. Es stellt fest: „Kostenintensive Fälle sind aus sich heraus nicht automatisch wirtschaftlich oder unwirtschaftlich. Die Berücksichtigung kosteninte... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Juradent-ID: 3878 erstellt am: 11.05.2018 letzte Aktualisierung: 11.05.2018
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Empfehlung zur Verwendung von Eigenblut und Eigenblutprodukten in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde – Stand von Wissenschaft und Technik – Wissenschaftliche Mitteilung der DGZMK, Stand 2013 Vorbemerkung Bei der Rekonstruktion intraoraler Hart- und Weichgewebe werden zur Auffüllung oder Abdeckung von Gewebedefekten allogene, xenogene und synthetische Ersatzmaterialien eingesetzt. Zur Unterstützung der Einheilung können diese Materialien mit Eigenblut und/oder Eigenblutprodukten kombiniert werden. Hierfür wird dem Patienten Blut in geringfügigen Mengen entnommen und entweder dir... MKG: Augmentation: PRGF-/PRP-Verfahren
Juradent-ID: 3879 erstellt am: 19.09.2016 letzte Aktualisierung: 15.05.2018
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Verwendung von Thrombozytenangereicherten Eigenblutprodukten (Platelet Rich Plasma [PRP] und vergleichbare Produkte) in der Implantologie – Fachinformation der DGI, Stand September 2004 Insgesamt finden sich in präklinischen Studien und klinischen Fallstudien mehrere Hinweise auf einen positiven Effekt von PRP bei der Osseointegration von Implantaten und der Knochenregeneration bei Verwendung eines hohen Anteils von autologem Knochentransplantat. Die nötige Thrombozytenkonzentration für einen positiven PRP Effekt scheint in einem schmalen Konzentrationsbereich zu liegen. A... MKG: Augmentation: PRGF-/PRP-Verfahren
Juradent-ID: 3880 erstellt am: 19.09.2016 letzte Aktualisierung: 15.05.2018
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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Ausführungen des Sachverständigen, der in Bezug auf die Leistungen nach GOÄ-Nrn.... GOÄ: C.II. Blutentnahmen, Injektionen, ­Infiltrationen, Infusionen, ­Transfusionen, Implantation, ­Abstrichentnahmen (Ä250-Ä298): Ä298: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3881 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 27.01.2019
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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik – Urteil vom 10.04.2018 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Ausführungen des Sachverständigen, der in Bezug auf die Leistungen nach GOÄ-Nrn.... GOÄ: M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen (Ä3712-Ä3715): Ä3712: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3882 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 27.01.2019
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Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW zur Berechnung von Speicheltests Speicheltests sind in der GOZ nicht beschrieben. Somit kann der Zahnarzt über § 6 Abs. 2 GOZ auf die geöffneten Bereiche der GOÄ zurückgreifen. Denkbar sind die unten aufgeführten GOÄ-Pos.: Speichelfließrate GOÄ-Pos. 3712 ph-Wert Bestimmung des Speichels GOÄ-Pos. 3714 Pufferkapazitätsbestimmung GOÄ-Pos. 3715 Streptococcus mutans, SM-Test GOÄ-Pos. 4538 (reduzierter ... GOÄ: C.II. Blutentnahmen, Injektionen, ­Infiltrationen, Infusionen, ­Transfusionen, Implantation, ­Abstrichentnahmen (Ä250-Ä298): Ä298: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3883 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 16.05.2018
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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik – Urteil vom 10.04.2018 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Ausführungen des Sachverständigen, der in Bezug auf die Leistungen nach GOÄ-Nrn.... GOÄ: M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen (Ä3712-Ä3715): Ä3714: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3885 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 27.01.2019
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