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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik – Urteil vom 10.04.2018 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Ausführungen des Sachverständigen, der in Bezug auf die Leistungen nach GOÄ-Nrn.... GOÄ: M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen (Ä3712-Ä3715): Ä3715: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3886 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 27.01.2019
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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik – Urteil vom 10.04.2018 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Ausführungen des Sachverständigen, der in Bezug auf die Leistungen nach GOÄ-Nrn.... GOÄ: M.IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern (Ä4231-Ä4785): Ä4538: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3887 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 27.01.2019
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EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und Einwilligung Was ist eine Auftragsverarbeitung? Als Auftragsverarbeitung bezeichnet man die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte, wobei der Zahnarzt den Umfang und den Zweck der übermittelten Daten bestimmt. Er muss mit dem Auftragsverarbeiter einen Vertrag abschließen, dessen Inhalt sich an den Vorgaben des Art. 28 EU-DSGVO orientiert. Der Zahnarzt soll nur mit Auftragsverarbeitern zus... Praxis: Organisation: Datenschutz
Juradent-ID: 3888 erstellt am: 23.05.2018 letzte Aktualisierung: 23.05.2018
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LG Hamburg zum Umfang der Rechnungslegung bei Auslagenersatz – Urteil vom 17.08.2017 Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 17.08.2017 (Az.: 323 S 77/16) entschieden, dass bei der Berechnung von Laborkosten die Gebührenordnung in § 10 Abs. 2 Ziff. 5 GOZ keine Aufschlüsselung und Beschreibung der Arbeitsprozesse verlangt. Desgleichen sind keine Einzelpreise für Materialien aufzuführen, die für die Rechnung ohne Gewicht sind. Hintergrund: In der Rechnung eines Ki... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechnungslegung nach § 10 GOZ 2012:
Juradent-ID: 3889 erstellt am: 05.06.2018 letzte Aktualisierung: 05.06.2018
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LG Detmold: Textlich-räumlicher Zusammenhang kann für die Wirksamkeit einer Einverständniserklärung entscheidend sein – Urteil vom 18.06.2013 Bereits mehrere Gerichte haben sich mit der Frage beschäftigt, ob die von einem Zahnarzt vorgenommene Abtretung seines Honoraranspruchs gegen einen Patienten an eine Abrechnungsgesellschaft wirksam ist. Maßgeblich war insoweit regelmäßig, ob der Patient der von ihm unterzeichneten Einverständniserklärung in der erforderlichen Deutlichkeit Umfang und Folgen der Einwilligung in die Weitergabe sei... Praxis: Finanzdienstleistung - Factoring: Abtretung von Honorarforderungen an eine Abrechnungsgesellschaft
Juradent-ID: 3890 erstellt am: 27.08.2013 letzte Aktualisierung: 05.06.2018
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OLG Hamm: Ambulante Zahnarztpraxis darf nicht mit „Praxisklinik“ werben – Urteil vom 27.02.2018 Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hat am 27.02.2018 (Az.: I-4 U 161/17) klargestellt, dass eine auf ambulante Behandlungen ausgerichtete Zahnarztpraxis, die ihren Patienten keine Möglichkeit zu einer auch nur vorübergehenden stationären Aufnahme anbietet, sich nicht „Praxisklinik“ nennen darf. Die Wettbewerbszentrale hatte die Ansicht vertreten, die beanstandete Werbung mi... Praxis: Werbung und Kommunikation: Werbung
Juradent-ID: 3891 erstellt am: 06.06.2018 letzte Aktualisierung: 06.06.2018
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BGH schafft Klarheit bei der Einwilligung zur Abtretung (zahn-)ärztlicher Honorarforderungen an eine Abrechnungsstelle – Urteil vom 10.10.2013 Nach der mit der Änderung der GOZ geschaffenen Regelung in § 10 Abs. 6 GOZ ist die Übermittlung von Daten an einen Dritten zum Zwecke der Abrechnung nur zulässig, wenn der Betroffene gegenüber dem Zahnarzt in die Übermittlung der für die Abrechnung erforderlichen Daten schriftlich eingewilligt und den Zahnarzt insoweit schriftlich von seiner Schweigepflicht entbunden hat. Durch die Regelung... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Finanzdienstleistung - Factoring:
Juradent-ID: 3892 erstellt am: 08.06.2018 letzte Aktualisierung: 08.06.2018
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AG Burgwedel: Kein Anspruch auf Honorar, wenn Patient der Datenweitergabe an Inkassostelle nicht zugestimmt hat – Urteil vom 23.02.2018 Dass die Abtretung von (zahn-)ärztlichen Honorarforderungen an eine gewerbliche Verrechnungsstelle/Rechenzentrum der schriftlichen Einwilligung des Patienten bedarf, weil die unbefugte Weitergabe der Abrechnungsunterlagen gegen die ärztliche Schweigepflicht verstößt, ist bereits seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.07.1991 - VIII ZR 296/90 bekannt. Dies hat auch ausdrücklic... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Finanzdienstleistung - Factoring:
Juradent-ID: 3893 erstellt am: 08.06.2018 letzte Aktualisierung: 08.06.2018
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AG Hannover: Kein Anspruch einer Factoring-Gesellschaft auf Rückerstattung Mit Urteil vom 7. Juni 2013 (Az.: 421 C 1535/13) hat sich das Amtsgericht (AG) Hannover mit der Frage beschäftigt, ob eine Factoring-Gesellschaft gegenüber einem Zahnarzt die Rückzahlung des Kaufpreises für eine von diesem im Jahre 2006 erworbene privatzahnärztliche Honorarforderung verlangen kann. Hintergrund Der klagenden Factoring-Gesellschaft wurde die streitgegenständliche Forderun... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Finanzdienstleistung - Factoring:
Juradent-ID: 3894 erstellt am: 17.10.2013 letzte Aktualisierung: 08.06.2018
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VG Augsburg zur Abgrenzung der GOÄ-Nr. 2382 und GOZ-Nr. 4120 im Rahmen einer parodontal-chirurgischen Therapie – Urteil vom 08.02.2018 Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat mit Urteil vom 08.02.2018 (Az.: Au 2 K 17.1291) entschieden, dass im zahnärztlichen Bereich für Wundverschlussplastiken grundsätzlich nur die GOZ-Nr. 4120 Anwendung findet. Allenfalls in besonderen Einzelfällen, in denen ein über den Tatbestand der GOZ-Nr. 4120 hinausgehender Leistungsinhalt gegeben sei, könne über § 6 Abs. 2 Nr. 5 GOZ ein ausnahmsweiser... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2382: Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation:
Juradent-ID: 3895 erstellt am: 14.06.2018 letzte Aktualisierung: 14.06.2018
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