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Mustertext - Prophylaxeleistungen "im Zusammenhang" mit einer eingehenden Untersuchung Bei den „klassischen“ GOZ-Prophylaxe-Ziffern 1000/1010 gibt es mit Kostenerstattern leider häufig Schwierigkeiten. Sie berufen sich dabei auf den dritten Satz der Berechnungsbestimmung, wonach „im Zusammenhang mit den Leistungen nach den Nummern 1000 und 1010 Leistungen nach den Nummern 0010, 4000 und 8000 sowie Beratungen und Untersuchungen nach der Gebührenordnung für Ärzte nur dann bere... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1010: Berechnungsprobleme mit der Mundhygieneaufklärung:
Juradent-ID: 3956 erstellt am: 30.10.2018 letzte Aktualisierung: 30.10.2018
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Leistungsinhalt und Berechnungshinweise Die Leistung ist zur Reduzierung der Sensibilität an überempfindlichen Zahnflächen berechnungsfähig, z. B. bei freiliegenden Zahnhälsen, an präparierten Zahnoberflächen, nach parodontalen Maßnahmen oder Einschleiftherapien. Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen ist je Kiefer bei Milch- und bleibenden Zähnen je Sitzung berechenbar. Die relative Trockenlegung ist mit der Gebü... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2010: Behandlung überempfindlicher Zahnflächen:
Juradent-ID: 3957 erstellt am: 31.10.2018 letzte Aktualisierung: 31.10.2018
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GOZ-Nr. 5070 neben Coverdentureprothesen für Prothesenspannen oder -sättel Unstrittig kann die GOZ-Nr. 5070 für Prothesenspannen oder -sättel in Verbindung mit der GOZ-Nr. 5200/5210 berechnet werden. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vertritt die Auffassung, dass wenn Verbindungselemente (in der Regel Teleskopkronen), die Kauebene unterbrechen, Prothesenspannen und/oder -sättel entstehen, die auch bei durchgehendem Funktionsrand einer Coverdentureprothese berechnet... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5070: Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege:
Juradent-ID: 3958 erstellt am: 31.10.2018 letzte Aktualisierung: 31.10.2018
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 30 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Diese Gebührennummer wird für die Versorgung eines teilbezahnten Kiefers mit einer abnehmbaren oder festsitzenden Brücke (verblendet oder unverblendet) im Zusammenhang mit der Anfertigung von Kronen nach den Nummern 5000 bis 5040 oder Einlagefüllungen als Brückenanker nach Nummer 5010 berechnet. Die Nummer 5070 ist je zu überbrückender Spanne oder Sattel, auch Freiendsattel berechnungsfähig... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5070: Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege:
Juradent-ID: 3959 erstellt am: 26.02.2024 letzte Aktualisierung: 26.02.2024
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 30.10.2018 Nach dieser Nummer werden Wiederherstellungsmaßnahmen an abnehmbarem Zahnersatz berechnet, die eine Abformung erfordern. Zu derartigen Maßnahmen zählen: ● Reparaturen von Brüchen an Prothesenbasen, -sätteln bzw. -rändern oder Brüchen an Metallanteilen einer Prothese/Teilprothese o. Ä. ● Ebenso werden Erweiterungen um zusätzliche Prothesenzähne bzw. Halte- oder Stützelemente unter dieser... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5260: Wiederherstellung der Funktion einer Prothese (mit Abformung)
Juradent-ID: 3960 erstellt am: 02.11.2018 letzte Aktualisierung: 02.11.2018
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 30.10.2018 Diese Nummer umfasst die intraorale Entnahme von Knochen, Knochenteilen oder Knochenblöcken und schließt die Aufbereitung des Knochenmaterials durch z. B. Dekortikation, Zerkleinerung, Zermahlung oder Zuschneidung ein. Die einfache Wundversorgung der Entnahmestelle und die Konditionierung bzw. Lagerbildung der Aufnahmeregion ist ebenfalls abgegolten. Berechnungsvoraussetzung ist die Knochen... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9140: Knochenentnahme außerhalb des Aufbaugebietes:
Juradent-ID: 3961 erstellt am: 02.11.2018 letzte Aktualisierung: 02.11.2018
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AG Heidenheim a. d. Brenz: GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen Leistungen – Urteil vom 13.07.2018 Mit Urteil vom 13.07.2018 folgt das Amtsgericht (AG) Heidenheim a. d. Brenz (Az.: 5 C 1225/17) der Auffassung, dass die amtliche Begründung des Bundesministeriums für Gesundheit zu GOZ-Nr. 2390 GOZ die alleinige Leistung mit einer selbständigen Leistung verwechselt und insofern fehlerhaft ist. Allerdings folgt das Gericht auch der Ansicht des Amtsgerichts Düsseldorf vom 01.07.2016 Az.:... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2390: Trepanation eines Zahnes
Juradent-ID: 3963 erstellt am: 10.11.2018 letzte Aktualisierung: 10.11.2018
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AG Heidenheim a. d. Brenz: Entfernung einer vorhandenen Wurzelfüllung ist analog berechenbar – Urteil vom 13.07.2018 Das Amtsgericht (AG) Heidenheim a. d. Brenz teilt mit Urteil vom 13.07.2018 (Az.: 5 C 1225/17) die Ausführungen des Sachverständigen, dass die Entfernung einer vorhandenen Wurzelfüllung einen eigenständigen Arbeitsschritt darstellt, der nicht in den Maßnahmen nach GOZ-Nr. 2410 enthalten und deshalb selbständig analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ abrechenbar ist. Hinsichtlich der Verweigerung der Er... Analogie: Endodontie: Endodontische Revisionsbehandlung
Juradent-ID: 3964 erstellt am: 10.11.2018 letzte Aktualisierung: 10.11.2018
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LG Hamburg: Berechnung von Endo-Leistungen neben der Trepanation und Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung – Urteil vom 30.08.2018 Das Landgericht (LG) Hamburg hat Urteil vom 30.08.2018 (Az.: 323 O 16/15) entschieden, dass GOZ-Nr. 2390 (Trepanation eines Zahnes) neben weiteren endodontische Maßnahmen berechenbar ist. Ferner sind aus hygienischen Gründen nur einmal verwendete Wurzelkanalinstrumente gesondert berechenbar. Wörtlich stellt das Gericht fest: „Die Position 2390 ist demgegenüber zu Recht abgerechnet worde... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2390: Trepanation eines Zahnes
Juradent-ID: 3965 erstellt am: 12.11.2018 letzte Aktualisierung: 12.11.2018
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Steigerungsfaktor von 27,52 für eine Behandlung nach den GOZ-Nrn. 2400 und 2420 kann zulässig sein – Urteil vom 04.09.2015 Das Amtsgericht (AG) Karlsruhe hat am 04.09.2015 (Az.: 6 C 1670/15) entschieden, dass eine zahnärztliche Rechnung, die entsprechend der Vergütungsvereinbarung einen 27,5171-fachen Steigerungssatz der GOZ-Nrn. 2400 und 2420 ausweist, wirksam war und zu bezahlen ist. Die Patientin hatte gegen die Rechnungslegung eingewendet, dass der vereinbarte Faktor den gesetzlich vorgesehenen Höchstfaktor... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2410: Wurzelkanal-Spülungen:
Juradent-ID: 3966 erstellt am: 16.05.2016 letzte Aktualisierung: 12.11.2018
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