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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2331 Treffer:

SG Frankfurt/Main: Zahnarztwechsel nach begonnener Zahnersatzbehandlung – Urteile vom 07.03.2019 und 18.06.2019 Das Sozialgericht (SG) Frankfurt am Main hatte in zwei Eilanträgen darüber zu entscheiden, ob die jeweils zuständige Krankenkasse verpflichtet ist, Kosten für Zahnersatzbehandlungen durch einen anderen Zahnarzt als den bisherigen Behandler zu übernehmen. Einschränkung der freien Arztwahl bei Zahnersatz In beiden entschiedenen Fällen hat das Gericht auf die höchstrichterliche Rechtsprech... GKV: Haftung: Recht auf Wechsel des Zahnarztes
Juradent-ID: 4064 erstellt am: 25.07.2019 letzte Aktualisierung: 18.09.2019
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LG Düsseldorf: Anwendung der Lingualtechnik medizinisch notwendig – Urteil vom 08.05.2017 Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.06.2017 (Az.: 9 O 396/14) festgestellt, dass die Anbringung der Brackets in der lingualen Technik als medizinisch notwendig einzustufen ist und nicht unter den Gesichtspunkt der Ästhetik fällt. Das Gericht folgte im zugrunde liegenden Fall den Ausführungen des Sachverständigen, dass die Verwendung der lingualen Technik vorzugswürdig sei,... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: Lingualtechnik:
Juradent-ID: 4065 erstellt am: 12.08.2019 letzte Aktualisierung: 29.08.2019
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BGH: Gewerbliche Ernährungsberatung in den Praxisräumen eines Arztes zulässig – Urteil vom 29.05.2008 Mit Urteil vom 29.05.2008 (Az.: I ZR 75/05) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Arzt, der in den Räumen seiner Praxis gewerbliche Ernährungsberatungen mit Produktverkauf durchführt, weder berufs- noch wettbewerbswidrig handelt, wenn er diese Betätigung von seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher H... Praxis: Finanzen und Steuern: Zahnarzt und gewerbliche Tätigkeit:
Juradent-ID: 4066 erstellt am: 13.08.2019 letzte Aktualisierung: 13.08.2019
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Scannen der Umschlagfalte berechnungsfähig? Im Zusammenhang mit der Berechnung der optisch-elektronischen Abformung nach GOZ-Nr. 0065 trat die Frage von Kieferorthopäden im GOZ-Referat auf, ob das Scannen der Umschlagfalte zusätzlich berechnungsfähig sei. Diese Frage wurde sowohl in der GOZ-Kommission der ZÄK Nordrhein als auch in der GOZ-AG-Mitte (Zahnärztekammern Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Thüringen und Westfalen-Lippe... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0065: Optisch-elektronische Abformung:
Juradent-ID: 4067 erstellt am: 15.08.2019 letzte Aktualisierung: 15.08.2019
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OLG Frankfurt: Dokumentation der ordnungsgemäßen Aufklärungsgespräche schützt vor Schadensersatzansprüchen – Urteil vom 11.01.2019 Wie wichtig die entsprechende Dokumentation der Patientenaufklärung ist, belegt erneut ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a. M. vom 11.01.2019 (Az.: 8 U 8/18). Weil die behandelnde Zahnärztin anhand der ausführlichen Dokumentation nachweisen konnte, dass die Patientin hinreichend über die Chancen und Risiken der Behandlung und die Vor- und Nachteile alternativer Behandlungsmethod... Praxis: Aufklärung und Haftung: Aufklärung zu Behandlungsalternativen:
Juradent-ID: 4068 erstellt am: 22.08.2019 letzte Aktualisierung: 22.08.2019
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OVG NRW: Begründung „linguale Befestigung“ nicht als Grund für höheren Steigerungssatz anerkannt – Urteil vom 23.11.2018 Einmal mehr hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW am 23.11.2018 (Az.: 1 A 1825/16) geurteilt, dass die Angabe „linguale Befestigung“ nicht ausreichend ist zur Begründung eines erhöhten Steigerungssatzes bei den GOZ-Nrn. 6100 und 6140. Konkret hatte der Zahnarzt als Begründung angeführt: „Erhöhter Zeitaufwand aufgrund der lingualen Befestigung, dadurch erschwerte Trockenlegung bei ve... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Beihiferechliche Anfoderungen an Begründungen:
Juradent-ID: 4069 erstellt am: 22.08.2019 letzte Aktualisierung: 22.08.2019
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GOZ-Nr. 3100 in Verbindung mit GOZ-Nrn. 4090/4100 berechnungsfähig Die Auffassung Ihres Kostenerstatters, die Berechnung der GOZ-Nr. 3100 sei neben Lappenoperationen nach den GOZ-Nrn. 4090/4100 [unzutreffendes streichen] nicht möglich, da sie integraler Bestandteil der Lappenoperation sei, ist gebührenrechtlich nicht haltbar. Richtig ist, dass gemäß den Abrechnungsbestimmungen zum Abschnitt E die „primäre Wundversorgung“ integraler Bestandteil ist, zu der ... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3100: Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
Juradent-ID: 4070 erstellt am: 29.08.2019 letzte Aktualisierung: 29.08.2019
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AG Hannover: GOÄ-Nr. 2382 neben der Einbringung enossaler Implantate gesondert berechenbar – Urteil vom 31.01.2008 Das Amtsgericht (AG) Hannover hat mit Urteil vom 31.01.2008 (Az.: 427 C 16678/06) bestätigt, dass bei gegebener eigenständiger Indikation die Geb.-Ziff. 2382 GOÄ als selbstständige Leistung auch neben der Einbringung enossaler Implantate berechnungsfähig ist. Hintergrund: Die private Versicherung hatte die Erstattung der GOÄ-Nr. 2382 für ein Spalthauttransplantat mit dem Argument abgele... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2382: Schwierige Hautlappenplastik in Verbindung mit Implantatinsertion:
Juradent-ID: 4071 erstellt am: 05.09.2019 letzte Aktualisierung: 05.09.2019
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Mustertext: Hautlappenplastik nach GOÄ-Nr. 2382 im Rahmen einer Implantation Ihre private Krankenversicherung teilt Ihnen mit, der Ansatz der GOÄ-Nr. 2382 sei nicht sachgerecht. Da alle nötigen (Schleim-)Hautlappenplastiken in der GOZ abgebildet seien, entfalle grundsätzlich die Zugriffsmöglichkeit des Zahnarztes auf die GOÄ. Diese Behauptung ist definitiv falsch. Einerseits ist die GOÄ-Nr. 2382 gemäß § 6 Abs. 2 GOZ für Zahnärzte geöffnet. Zum anderen ist gemäß der ... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2382: Schwierige Hautlappenplastik in Verbindung mit Implantatinsertion:
Juradent-ID: 4072 erstellt am: 05.09.2019 letzte Aktualisierung: 05.09.2019
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Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zu den Geb.-Ziffern 2381 bzw. 2382 GOÄ – Stand April 2014 Zu ausgewählten Einzelproblemen erarbeitet der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer in unregelmäßiger Abfolge Positionspapiere zu diversen Auslegungsfragen zur Gebührenordnung für Zahnärzte. Es handelt sich dabei um grundlegende Feststellungen, die in ihrer Herleitung und Begründung sowie im fachlich-gebührenrechtlichen Kontext den Rahmen des Kommentars erweitern. In ihrem Posi... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2382: Schwierige Hautlappenplastik in Verbindung mit Implantatinsertion:
Juradent-ID: 4073 erstellt am: 05.06.2014 letzte Aktualisierung: 05.09.2019
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