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Einwand der PKV: Die GOZ-Nr. 0030 kann nur einmal je Sitzung berechnet werden Ihre Versicherung behauptet, die GOZ-Nr. 0030 (Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans) könne nur einmal je Sitzung berechnet werden und lehnt die Erstattung ab. Grundsätzlich ist die Leistung nach der GOZ-Nr. 0030 nicht sitzungsbezogen beschrieben, zudem muss der Patient für die Aufstellung eines Heil- und Kostenplans nicht in der Praxis anwesend sein. Somit geht die Leistung... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0030: Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans:
Juradent-ID: 4154 erstellt am: 30.05.2020 letzte Aktualisierung: 30.05.2020
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AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar – Urteil vom 26.11.2019 Das Amtsgericht (AG) Waiblingen hat mit Urteil vom 26.11.2019 (Az.: 1 C 836/19) entschieden, dass die GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 nur Leistungen zur Kieferumformung bzw. Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss und Retention umfassen. Die Eingliederung festsitzender Therapiemittel nach den GOZ-Nrn. 6100 und 6140 sind nicht Bestandteil dieser Leistungen (§ 4 Abs. 2 GOZ) und daher zusätzl... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Maßnahmen zur Umformung, geringer Umfang:
Juradent-ID: 4155 erstellt am: 03.03.2020 letzte Aktualisierung: 10.06.2020
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Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten Ihre private Krankenversicherung stellt in Ihrem Abrechnungsbescheid fest, dass mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 angeblich alle verwendeten Therapiemethoden und -geräte abgegolten sind. Diese versicherungsinterne Auffassung ist fachlich und gebührenrechtlich nicht korrekt. Ganz klar und eigentlich unmissverständlich sind nach der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 led... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Maßnahmen zur Umformung, geringer Umfang:
Juradent-ID: 4156 erstellt am: 24.10.2018 letzte Aktualisierung: 15.05.2023
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AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar – Urteil vom 26.11.2019 Das Amtsgericht (AG) Waiblingen hat mit Urteil vom 26.11.2019 (Az.: 1 C 836/19) entschieden, dass die GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 nur Leistungen zur Kieferumformung bzw. Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss und Retention umfassen. Die Eingliederung festsitzender Therapiemittel nach den GOZ-Nrn. 6100 und 6140 sind nicht Bestandteil dieser Leistungen (§ 4 Abs. 2 GOZ) und daher zusätzl... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6050: Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers, hoher Umfang:
Juradent-ID: 4157 erstellt am: 03.03.2020 letzte Aktualisierung: 10.06.2020
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Kommentare der Bundeszahnärztekammer und LZK Baden-Württemberg Die Leistung nach GOZ-Nr. 6090 umfasst vorwiegend die kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenengebiss. Die Maßnahmen im Sinne der Nummer 6090 umfassen alle Leistungen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich nach abgeschlossenem Kiefer- und Schädelwachstum unabhängig von den angewandten Behandlungsmethoden oder den verwendeten Therapiegeräten (Schienen, Positioner und dergl.... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6090: Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion:
Juradent-ID: 4158 erstellt am: 10.06.2020 letzte Aktualisierung: 10.06.2020
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Abrechnung und Erstattung einer Schiene nach Gelb Bei der Gelb- oder COPA-Schiene (Craniomandibuläre Orthopädische Positionierungs-Apparatur nach Prof. Howard Gelb) handelt es sich um eine im Unterkiefer angefertigte Schiene zur Behandlung craniomandibulärer, -cervikaler und vertebraler Funktionsstörungen. Das entscheidende therapeutische Vorgehen bei der Behandlung mit diesen Aufbissschienen ist die Einstellung der Unterkieferposition übe... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7010: COPA- oder Gelbschiene
Juradent-ID: 4159 erstellt am: 11.06.2020 letzte Aktualisierung: 11.06.2020
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AG Köln: Die Kosten einer COPA-Schiene sind zu erstatten – Urteil vom 07.03.2014 Das Amtsgericht (AG) Köln befasste sich in seiner Entscheidung vom 07.03.2014 (Az.: 146 C 6/13) mit der Erstattungspflichtigkeit einer Schiene nach Gelb (sog. COPA-Schiene) im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung. Es kam zu dem Ergebnis, dass eine Erstattung durch die private Krankenversicherung (PKV) zu erfolgen hat.   Hintergrund: Bei einer 49-jährigen Patienten ware... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7010: COPA- oder Gelbschiene
Juradent-ID: 4160 erstellt am: 11.06.2020 letzte Aktualisierung: 11.06.2020
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VG Minden: COPA-Aufbissschiene keine wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung – Urteil vom 03.01.2014 Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat mit Urteil vom 03.01.2014 (Az.: 4 K 781/12) entschieden, dass es sich bei der Behandlung der craniomandibulären Dysfunktion (CMD) mit der speziellen COPA-Schiene (Aufbissschiene nach Gelb), bei deren Anpassung ergänzend Elemente der Applied-Kinesiology-Behandlung zur Anwendung kommen, nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung handelt und dah... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7010: COPA- oder Gelbschiene
Juradent-ID: 4161 erstellt am: 13.06.2020 letzte Aktualisierung: 13.06.2020
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SG Schwerin: Weiterbehandlung nach Untersagung bestimmter Anwendungen wegen fehlender Sterilität des Instrumentariums – Urteil vom 19.02.2020 Das Sozialgericht (SG) Schwerin beschäftigte sich mit Urteil vom 19.02.2020 (Az.: S 3 KA 35/18) mit den vertragsarztrechtlichen Folgen, wenn sich ein Vertragszahnarzt nach einer Praxisbegehung nicht an eine Untersagungsverfügung der nach dem MPG und der MPBetreibV zuständigen Behörde hält und weiterbehandelt. Es stellt zusammengefasst fest, dass die KZV ihrer sachlich-rechnerischen Richtigstell... Praxis: Medizinproduktegesetz: Aufbereitung von Medizinprodukten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
Juradent-ID: 4163 erstellt am: 16.06.2020 letzte Aktualisierung: 18.06.2020
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PKV: Verbandplatte ist Teilleistung des chirurgischen Eingriffs Ihre Versicherung hat Ihnen das Material, nicht jedoch die GOÄ-Nr. 2700 für die Eingliederung einer Verbandsplatte erstattet. Sie begründet dies damit, dass operationsabschließende Hautnähte unselbstständige Teilleistungen der zugrunde liegenden Hauptleistung sind und aus diesem Grunde für eine operative Leistung entsprechende Hautnähte und Verschlüsse nicht gesondert abgerechnet werden können.... GOÄ: L.IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Ä2620-Ä2732): Ä2700: Eingliederung einer Verbandplatte:
Juradent-ID: 4164 erstellt am: 16.06.2020 letzte Aktualisierung: 16.06.2020
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