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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2331 Treffer:

LG Chemnitz: NICO-Behandlung und einschlägige Testverfahren sind medizinisch nicht notwendig – Urteil vom 16.05.2019 Mit Urteil vom 16.05.2019 (Az.: 5 O 309/14) kommt das Landgericht (LG) Chemnitz sachverständig beraten zu dem Ergebnis, dass die objektiven medizinischen Befunde und Erkenntnisse im Zeitpunkt der Vornahme der NICO-Behandlung und Störfelddiagnostik es nicht als vertretbar erscheinen lassen, diese begrifflich als „medizinisch notwendig“ einzustufen. Hintergrund: Gegenstand des Rechtsstreits... PKV: Streit über die wissenschaftliche Anerkennung neuer Heilverfahren: Behandlung einer chronischen Kieferostitis als Störfeld (NICO):
Juradent-ID: 4181 erstellt am: 08.07.2020 letzte Aktualisierung: 08.07.2020
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OLG Zweibrücken: Pflichtwidriges Vorgehen bei naturheilkundlicher Behandlung aufgrund ungesicherter Diagnostik – Urteil vom 02.12.2003 Die Neuralgia Inducing Cavitational Osteonecrosis des Kieferknochens (NICO) stellt besondere Anforderungen an die Diagnostik, da sie häufig mit auf üblichen bildgebenden Verfahren nicht oder nur ungenügend darstellbar ist. In diesem Zusammenhang hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit Urteil vom 02.12.2003 (Az.: 5 U 23/02) wegen Unterlassen einer weiterführenden Diagnostik einer Patient... PKV: Streit über die wissenschaftliche Anerkennung neuer Heilverfahren: Behandlung einer chronischen Kieferostitis als Störfeld (NICO):
Juradent-ID: 4182 erstellt am: 09.07.2020 letzte Aktualisierung: 09.07.2020
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BGH: Ein Abweichen von der Schulmedizin erfordert gewissenhafte medizinische Prüfung der Vor- und Nachteile – Urteil vom 30.05.2017 Der Bundesgerichtshof (BGH) fordert mit Urteil vom 30.05.2017 (Az.: VI ZR 203/16), dass die Entscheidung des Arztes für die Wahl einer nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode (hier: ganzheitliche Zahnmedizin) eine sorgfältige und gewissenhafte medizinische Abwägung von Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und des Wohls des konkreten Patienten vorauss... PKV: Streit über die wissenschaftliche Anerkennung neuer Heilverfahren: Behandlung einer chronischen Kieferostitis als Störfeld (NICO):
Juradent-ID: 4183 erstellt am: 09.07.2020 letzte Aktualisierung: 09.07.2020
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AG Rahden: Kein analoger Ansatz der GOZ-Nr. 2150 für adhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik – Urteil vom 02.01.2020 Das Amtsgericht (AG) Rahden hat mit Urteil vom 02.01.2020 (Az.: 2 C 240/18) entschieden, dass die Berechnung einer adhäsiven Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik für die Stumpfrekonstruktion zur Aufnahme einer Krone nicht über die GOZ-Nr. 2150 analog vorgenommen werde, sondern vielmehr nach den GOZ-Nrn. 2180 und 2197 abzurechnen sei. In seinen Entscheidungsgründen stellt das Gericht fest, da... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 4184 erstellt am: 16.07.2020 letzte Aktualisierung: 16.07.2020
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OLG Köln: Führt eine prothetische Versorgung zur cranio-mandibulären Dysfunktion, haftet der Behandler – Urteil vom 08.04.2020 Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 08.04.2020 (Az.: 5 U 64/16) eine Zahnärztin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro verurteilt, weil sie im Rahmen einer prothetischen Versorgung die Anzeichen einer beginnenden CMD ignoriert hatte. Nach Ansicht des Gerichts sei in solchen Fällen mindestens ein CMD-Schnelltest zwingend erforderlich. Hintergrund: Die ... Analogie: Funktionsanalyse / CMD / Gnathologie: CMD-Screening (CMD-Kurzbefund)
Juradent-ID: 4185 erstellt am: 13.05.2020 letzte Aktualisierung: 17.07.2020
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OLG Düsseldorf zur GOÄ-Nr. 2442: Beweislast für medizinische Notwendigkeit liegt bei der PKV – Urteil vom 25.10.2019 Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.10.2019 (Az.: I-4 U 70/17) bestätigt, dass die Beweislast der medizinischen Notwendigkeit einer Defektauffüllung am Kieferknochen nach GOÄ-Nr. 2442 bei der PKV liegt. Die PKV hatte behauptet, die medizinische Notwendigkeit für den Ansatz der GOÄ-Nr. 2442 sei anhand der Rechnungen nicht nachzuvollziehen, weshalb die Fälligkeit der ... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2442: Berechnungsmöglichkeiten:
Juradent-ID: 4186 erstellt am: 23.07.2020 letzte Aktualisierung: 23.07.2020
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OLG Düsseldorf: Periotest®-Verfahren ist analog zu berechnen – Urteil vom 25.10.2019 Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigt mit Urteil vom 25.10.2019 (Az.: I-4 U 70/17), dass die Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontitisdiagnostik (hier das Periotest®-Verfahren) nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden kann. Die GOZ-Nr. 0070 kann jedoch als Analogziffer wie die originale GOZ-Nr. 0070 (Vitalitätsprüfung) nur einmal je Sitzung angesetzt werden. In ... Analogie: Prophylaxe / Professionelle Zahnreinigung: Periotest-Verfahren
Juradent-ID: 4187 erstellt am: 14.05.2020 letzte Aktualisierung: 23.07.2020
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OLG Düsseldorf: Periotest®-Verfahren ist analog zu berechnen – Urteil vom 25.10.2019 Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigt mit Urteil vom 25.10.2019 (Az.: I-4 U 70/17), dass die Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontitisdiagnostik (hier das Periotest®-Verfahren) nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden kann. Die GOZ-Nr. 0070 kann jedoch als Analogziffer wie die originale GOZ-Nr. 0070 (Vitalitätsprüfung) nur einmal je Sitzung angesetzt werden. In ... Analogie: Parodontologie: Periotest Verfahren
Juradent-ID: 4188 erstellt am: 14.05.2020 letzte Aktualisierung: 23.07.2020
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OLG Düsseldorf: Periotest®-Verfahren ist analog zu berechnen – Urteil vom 25.10.2019 Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigt mit Urteil vom 25.10.2019 (Az.: I-4 U 70/17), dass die Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontitisdiagnostik (hier das Periotest®-Verfahren) nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden kann. Die GOZ-Nr. 0070 kann jedoch als Analogziffer wie die originale GOZ-Nr. 0070 (Vitalitätsprüfung) nur einmal je Sitzung angesetzt werden. In ... MKG: Implantologie: Periotest-Verfahren an Implantaten
Juradent-ID: 4189 erstellt am: 14.05.2020 letzte Aktualisierung: 23.07.2020
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VG München: Ergänzung der Begründung um neue Gründe nicht zulässig – Urteil vom 31.01.2020 Das Verwaltungsgericht (VG) München hat sich in seinem Urteil vom 31.01.2020 (Az. M 17 K 18.1620) sehr grundlegend mit den Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit auseinandergesetzt. Es weist darauf hin, dass der für die Schwellenwertüberschreitung gebende vermehrte Aufwand auf eine beim Patienten bestehende außergewöhnliche Konstitution zurückzuführen sein muss, rein verfahrensbezogene Beson... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Nachträgliche Begründungen:
Juradent-ID: 4190 erstellt am: 24.07.2020 letzte Aktualisierung: 24.07.2020
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