Sie sind hier: GOZ 2012: 5140
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
80 | 1,0 | 4.50 |
2,3 | 10.35 | |
3,5 | 15.75 |
Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung. Das Wiedereingliedern derselben provisorischen Brücke, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung ist mit den Gebühren nach den Nummern 5120 bis 5140 abgegolten.
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Material- und Laborkosten neben den GOZ-Nrn. 2270, 5120 und 5140