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GOÄ: Ä2702

Informationen lesen
Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
300 1,0 17.49 €
2,3 40.23 €
3,5 61.22 €

Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten –, je Kiefer

Thema: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens

insgesamt: 7 Artikel



1 Artikel

Textbaustein

PKV stellt die GOÄ-Ziffer 2702 für die Entfernung eines Bogens/Teilbogens infrage

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6 Artikel

Rechtsprechung

VG Stuttgart: Ansatz der GOÄ 2702 zur Entfernung von Bögen korrekt

VG Saarland: Entfernung von Bögen entspricht nicht der Ä2702Urteil vom 05.04.2016

VG Stuttgart: GOÄ-Nr. 2702 setzt einen Kieferbruch vorausUrteil vom 02.09.2013

AG Ravensburg bestätigt Ansatz der GOÄ-Nr. 2702 für die Entfernung eines BogensUrteil vom 19.01.2017

AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290

VG Ansbach: Die GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 erfassen auch die Ausgliederung eines BogensUrteil vom 27.02.2020

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