GOZ 2012: 2240

Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.

Thema: Teilleistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis benannt sind

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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Positionspapier der Bundeszahnärztekammer