GOZ 2012: 5050

Enden die Leistungen mit der Präparation der Brückenpfeiler oder Prothesenanker mit Verbindungselementen oder der Abdrucknahme beim Implantat, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungs-fähig.

Thema: Teilleistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis benannt sind insgesamt

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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Positionspapier der Bundeszahnärztekammer