GOZ 2012: 5060

Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.

Thema: Teilleistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis benannt sind

1 Artikel
zurück

Stellungnahmen Kammern / KZV

1 Artikel

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer