Sie sind hier: GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.
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Versicherung kürzt Laborkosten auf Preise einer Sachkostenliste
Mustertext: Patient möchte Abrechnung nach der „Sachkostenliste“ seiner Versicherung
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Patienteninformation zu SachkostenlistenBundeszahnärztekammer, Stand Juni 2014