Sie sind hier: GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung
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LSG Hessen: Neuer Sachvortrag bei sachlich-rechnerischer Berichtigung vor Gericht zulässig
SG Marburg: Keine Versandkosten zwischen Praxis und Eigenlabor
LSG Thüringen: Abrechnung der BEMA-Nr. 56c erfordert eine Röntgendokumentation
SG Münster: Keine Ergänzung und Nachbesserung von Abrechnungen nach Weiterleitung an die Ersatzkasse
Sachlich-rechnerische Berichtigung bei fehlender Zustimmung des Betreuers
SG Kiel: Umwandlung der GOÄ-Nr. 2650 in die BEMA-Pos. 48 (Ost2) durch KZV war rechtens
SG München: Lokalen Fluoridierung nach BEMA-Nr. IP4 nur einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig
Nachweis einer Osteotomie nach BEMA-Nrn. 47a, 48 und 53Bundessozialgericht, Beschluss vom 17.03.2016
LSG Hamburg zu Auffälligkeiten in einer vertragsärztlichen KFO-AbrechnungUrteil vom 18.10.2018