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GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Thema: Sachlich-rechnerische Berichtigungsverfahren

insgesamt: 11 Artikel



11 Artikel

Rechtsprechung

LSG Hessen: Neuer Sachvortrag bei sachlich-rechnerischer Berichtigung vor Gericht zulässig

SG Marburg: Keine Versandkosten zwischen Praxis und Eigenlabor

LSG Thüringen: PAR-Gutachten haben verbindliche WirkungGutachterfeststellungen können nicht durch die ersatzweise Abrechnung der BEMA-Nr. 50 umgangen werden

LSG Thüringen: Abrechnung der BEMA-Nr. 56c erfordert eine Röntgendokumentation

SG Münster: Keine Ergänzung und Nachbesserung von Abrechnungen nach Weiterleitung an die Ersatzkasse

Sachlich-rechnerische Berichtigung bei fehlender Zustimmung des Betreuers

SG Kiel: Umwandlung der GOÄ-Nr. 2650 in die BEMA-Pos. 48 (Ost2) durch KZV war rechtens

SG München: Lokalen Fluoridierung nach BEMA-Nr. IP4 nur einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig

Nachweis einer Osteotomie nach BEMA-Nrn. 47a, 48 und 53Bundessozialgericht, Beschluss vom 17.03.2016

LSG Mecklenburg-Vorpommern: Für den Bereich der „Primärkassen“ pauschale Honorarberichtigung der KZV erst ab 1.7.2018 rechtensUrteil vom 26.07.2018

LSG Hamburg zu Auffälligkeiten in einer vertragsärztlichen KFO-AbrechnungUrteil vom 18.10.2018

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