GOÄ: Ä56

Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen – wegen Erkrankung erforderlich –, je angefangene halbe Stunde

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.49 €
2,3 18.88 €
3,5 26.23 €

Thema: Verweilgebühr

1 Artikel
zurück

Allgemeine Informationen

1 Artikel

Die GOÄ-Nr. 56 richtig anwenden