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GOZ 2012: 6050

Informationen lesen
Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
3600 1,0 202.47 €
2,3 465.68 €
3,5 708.65 €

Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, hoher Umfang

Thema: Eingliederung eines festsitzenden Retainers

insgesamt: 9 Artikel



1 Artikel

Allgemeine Informationen

Abrechnung eines Retainers nach GOÄ-Nr. 2698 oder GOZ-Nrn. 6100 und 6140

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1 Artikel

Textbaustein

Mustertext: Festsitzender Retainer nicht mit den Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ abgegolten

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4 Artikel

Rechtsprechung

AG Wedding: Separate Berechnungsfähigkeit des Retainers (GOÄ-Nr. 2698), Desinfektion, Übertragungstray und Konstruktionsplan bestätigt Urteil vom 31.07.2018

BVerwG: Keine gesonderten Gebühren für die Eingliederung eines LingualretainersUrteil vom 26.02.2021

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar Urteil vom 26.11.2019

AG Erlangen: Die Eingliederung eines Retainers nicht von den GOZ-Nrn. 6030 – 6080 umfasstUrteil vom 05.10.2020

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3 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)Stand: August 2021

Zahnärztekammer Nordrhein: Berechnungsmöglichkeiten für Retainer

ZÄK Berlin: Berechnungsmöglichkeiten für Retainer

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